Heiraten in Sonderburg

Post Anschrift:

Sønderborg Kommune
Raadhustorvet 10
DK - 6400 Sønderborg

Email: vielser@sonderborg.dk

Telefon: +45 8872 6400

Montag-Mittwoch 10-15 uhr
Donnerstag 10-17 uhr
Freitag 10-14 uhr


Download Eheerklärung (.pdf)


Hier findet die trauung statt

Nordborg Rådhus
Mads Clausens Vej 13
6430 Nordborg


Schicken Sie bitte folgende Unterlagen

Lesbar, vollständig ausgefüllte Eheerklärung (Original).

Der Hochzeitstermin wird zusammen mit uns ausgemacht. (Freitags zwischen 08.30 - 14.00 Uhr, nicht bei Feiertag oder Ferien). 2 x Unterschrift nicht vergessen.

  • Geburtsurkunden von Braut und Bräutigam (Kopie). Wenn die Geburtsurkunde nicht in Englisch, Deutsch oder Dänisch ist, bitte auch die beglaubigte übersetzte Kopie in einer der obenerwähnten Sprachen mitschicken.

  • 500 Dkr für die Sachbearbeitung:

    Post: Wenn Sie das Geld mit den unterlagen schicken muss die Einzahlung in Dänische Kronen erfolgen.

    Bank: Wenn Sie das Geld bei der Bank überweisen muss die Einzahlung in Euro erfolgen.

Überweisung Begünstigter:  Sønderborg Kommune
Kontonr.: 1000194440
BLZ: 21510600
Kreditinstitut: Sydbank a/s Flensburg
Verwendungszweck: "Heiraten" + beide Nachnamen

  • Aufenthaltsbescheinigung oder Ledigkeitserklärung mit Familienstand (Original).
    Von den Behörden (Einwohnermeldeamt) im Wohnort. Muss enthalten: Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Familienstand, Adresse und Staatsangehörigkeit.

    Darf nicht älter als 4 Monate sein. Soll in originaler Sprache sein.

  • Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind:
    Scheidungsurteile/Sterbeurkunden im Original und müssen in Dänisch, Deutsch oder Englisch beglaubigt übersetzt werden.

    Scheidungsurteile müssen mit einem „Rechtskräftstempel" versehen sein.

  • Ledigkeitserklärungen/Aufenthaltsbescheinigungen mit Familienstand, Scheidungsurteile und Sterbeurkunden
    Die außerhalb der EU ausgefertigt sind (außer USA, Kanada, Australien und Neuseeland) müssen im Original sein, mit der Legalisierung vom:

    1. Justizministerium (in einigen Ländern das Innenministerium)
    2. Außenministerium
    3. Der dänischen Botschaft

    (Wenn die Scheidungsurteile/Sterbeurkunden von einem Land ausgestellt sind, das Mitglied der Apostillekonvention ist (www.hcch.net), genügt eine Apostille.)
  • Bitte beachten!
    Die originale Ledigkeitserklärungen/ Aufenhaltsbescheinigungen mit Familienstand, Scheidungsurteile und Sterbeurkunden soll in originaler Sprache sein. Wenn das Original nicht in Englisch, Deutsch oder Dänisch ist, bitte die orignale beglaubigte übersetze Version mitschicken. Auch von die Legalisierungen.
  • Kopie der Pässe (Auch gelted für die 2 Trauzeugen)
    Mit
    eingeklebter Aufenthaltsgenehmigung oder Schengener Visum. Bei Ihrer Ankunft in Sønderborg, werden Ihre Papiere auf Legalität geprüft. Staatsbürger außerhalb der EU-Länder müssen darauf achten, dass sie bei der Einreise in einen Schengen Staat einen Einreisestempel erhalten.

    Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Pässe für die Einreise in Ordnung sind.

Mit Aufenthaltsgenehmigung oder Schengener Visum. Bei Ihrer Ankunft in Sønderborg, werden Ihre Papiere auf Legalität geprüft. Staatsbürger außerhalb der EU-Länder müssen darauf achten, dass sie bei der Einreise in einen Schengen Staat einen Einreisestempel erhalten.

Hochzeitstermin:

Zwei Wochen nachdem Sie uns die Unterlagen zugeschickt haben, können Sie uns anrufen und mit uns den Termin ausmachen.

Bitte beachten Sie, daß kein Termin festgelegt wird, bevor wir alle Papiere geprüft haben und Sie uns angerufen haben.

Trauzeugen:

Für die Trauung müssen Sie 2 Trauzeugen mitbringen. Adresse und Kopie der Pässe zusammen mit den Unterlagen schicken.

Hier findet die trauung statt:

Nordborg Rådhus
Mads Clausens Vej 13
6430 Nordborg

Aufenthalt/Ankunft:

In Sønderborg besteht keine Aufenthaltspflicht. Wenn Sie trotzdem übernachten möchten, können Sie auf dieser Website nach Hotels in Sønderborg suchen: www.visitsonderborg.com

Sie müssen 20 Minuten vor Ihren Termin erscheinen.  

Wichtig:

Das Brautpaar und die Trauzeugen müssen Dänisch, Deutsch oder Englisch verstehen können, oder einen Dolmetscher mitbringen.

 

Letzte Aktualisierung:  27-01-2011
Zuständig für den Inhalt dieser Seite:  Grethe Dixen • e-mail:  vielser@sonderborg.dk • Telefon direkte:  88725184
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