Kindergeld

Wenn Sie in Deutschland wohnen und in Sønderborg Kommune arbeiten, Ihr Ehepartner aber nicht erwerbstätig ist, bekommen Sie Kindergeld von uns. Dafür benötigen Sie das Formblatt E 401, das Sie bei Ihrer deutschen Familienkasse erhalten. Mit diesem wenden Sie sich an die Sozialverwaltung eines unserer Bürgerbüros.

Wenn Sie als Grenzgänger in Dänemark arbeiten und Ihr Ehepartner in Deutschland erwerbstätig ist oder Lohnersatzleistungen bezieht, erhält Ihr Ehepartner deutsches Kindergeld, das wie gewohnt zu beantragen ist. Wenn sie außerdem dänische Leistungen erhalten, müssen Sie diese in Deutschland angeben.

Wenn Sie und Ihr Ehepartner als Grenzgänger in Dänemark arbeiten, ist Sønderburg Kommune allein für das Kindergeld zuständig. Lassen Sie sich im Bürgerbüro über Kindergeld und andere Sozialleistungen beraten. Hier geht es zum Bürgerbüro