Krankenversicherung

Wenn Sie in Deutschland wohnen und ausschließlich in Dänemark arbeiten, müssen Sie in Dänemark sozialversichert sein. Von der dänischen Kommune erhalten Sie einen Krankenversicherungsausweis (sygesikringsbevis), der jedes Jahr erneuert werden muss.

Sie benötigen den Krankenversicherungsausweis, wenn Sie das Gesundheitswesen in Anspruch nehmen oder in andere Länder reisen wollen.
 
Als Grenzgänger sind Sie sowohl in Dänemark als auch in Deutschland krankenversichert. Familienmitglieder, die Sie versorgen, und die nicht selbst krankenversichert sind, sind über Sie mitversichert. Familienmitglieder, die in Deutschland leben, können jedoch im Krankheitsfall nur Hilfe nach der deutschen Gesetzgebung in Anspruch nehmen.

Wenn Sie als Grenzgänger arbeitsunfähig werden, unterliegen Sie dem dänischen Gesetz. Werden Sie an Ihrem Wohnort in Deutschland krank, müssen Sie sich an die deutsche Krankenkasse wenden, die dann Kontakt zur dänischen Krankenkasse aufnimmt. Sie können das Krankengeld auch direkt bei Sønderborg Kommune beantragen.
 
Das Krankengeld muss innerhalb einer Woche nach dem ersten Tag des Fernbleibens vom Arbeitsplatz beantragt werden oder nach dem Tag, an dem die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. die Krankengeldzahlung des Arbeitgebers aufhört.
 
Wichtig: Im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber oder die Kommune sofort zu informieren. Kommen Sie dieser Mitteilungspflicht nicht nach, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld, bzw. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.