Behinderten Kindern und Kindern mit besonderen Bedürfnissen im Alter von 0 bis 7 Jahren wird so weit wie möglich ein Platz in der üblichen Kinderbetreuung angeboten (Tagesmütter und Kindergärten). Die Kommune sorgt dafür, dass der betreffenden Betreuungsstelle / Institution die notwendige Unterstützung zuteil wird, z.B. spezialisierte pädagogische Mitarbeiter, Geräte, Hilfsmittel und Spezialspielzeug.
In Ausnahmefällen werden Sondergruppen oder Spezialkindergärten eingerichtet. Es gibt auch die Möglichkeit, Ihr schwer behindertes Kind zu Hause zu betreuen. In diesem Fall, können Sie eine Ersatzzahlung für den Ausfall Ihres Gehalts beantragen.
Behinderte Schüler und Jugendliche bis 18 Jahre werden für die Zeit vor und nach dem Schulunterricht in den meisten Fällen einen geeigneten Platz in der kommunalen Freizeitbetreuung („SFO“ oder „Skolefritidsordning“ genannt) finden. Unter Umständen kann der Schüler bzw. der Jugendliche eine Spezialeinrichtung für Behinderte besuchen.
Die Beratungsstelle ”Familieafdelingen” der Kommune steht Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.