In Dänemark ist es üblich, dass Mütter nach der Geburt eines Kindes wieder in den Beruf zurückkehren, wenn das Kind ca. ein Jahr alt ist. Während des Mutterschaftsurlaubes bekommt die Mutter eine Ersatzzahlung für ausgefallenen Lohn. Sowohl der Arbeitgeber, die Eltern selbst wie auch der Staat unterstützen die schnelle Rückkehr ins Berufsleben.
Deshalb gibt es in Dänemark die sogenannte Platzgarantie. Sie haben das Recht auf einen Betreuungsplatz, wenn Ihr Kind das Alter von neun Monaten erreicht hat.
Sie können Ihre Kinder auch in anderen Kommunen betreuen lassen. Beispielsweise ist es unter gewissen Umständen möglich, die Kinder in der Gemeinde betreuen zu lassen, in der Sie Ihren Arbeitsplatz haben.
In Sønderborg Kommune gibt es zahlreiche private Betreuungseinrichtungen, z.B. verfügt die deutsche Volksgruppe über ihre eigenen Tagesmütter und Kindergärten. Aufgrund von Zuschüssen der öffentlichen Hand unterscheidet sich das Kostenniveau nicht wesentlich von dem der öffentlichen Einrichtungen.