Bestimmungen

Betreuung bei Tagesmüttern 

Lassen Sie Ihr Kind so schnell wie möglich nach der Geburt in die Warteliste eintragen. Kinder, die spätestens einen Monat nach der Geburt eingetragen werden, bekommen als Eintragsdatum ihr Geburtsdatum. Wenn Sie Ihr Kind später eintragen lassen, bekommt es ein späteres Eintragsdatum und somit auch eine weniger vorteilhafte Platzierung auf der Warteliste.


Betreuung in Kindergärten

Die Wartelisten der Kindergärten sind zugänglich ab dem 1. des Monats, in dem das Kind ein Jahr alt wird. Sie dürfen maximal zwei Wünsche angeben.


Deutsche Einrichtungen

Wenn Sie eine deutsche Einrichtung in Sønderborg/Sonderburg, Broager/Broacker oder Nordborg/Norburg wählen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Einrichtung.

Nur die Plätze der deutschen Einrichtungen in Gråsten/Gravenstein werden vom Platzvermittlungsbüro vergeben.  


Zuschuss für private Betreuung

Für die Betreuung in privaten Einrichtungen können Sie einen Zuschuss beantragen. Dies gilt auch für die Betreuung in Einrichtungen der deutschen Volksgruppe. Erkundigen Sie sich im Platzvermittlungsbüro über die genauen Zuschussmöglichkeiten.

Der maximale Zuschuss pro Kind beträgt im Jahre 2008:

  • Von 24 Wochen bis  2 Jahre:  DKK 4.270 pro Monat.
  • 3 bis 5 Jahre: DKK 2.960 pro Monat.

Ein Antragsformular erhalten Sie im Platzvermittlungsbüro in Sonderburg.  


Aufnahme

Eine Entscheidung der Kommune Sonderburg über die Aufnahme eines Kindes in eine kommunale Betreuungseinrichtung ist in ”Dagtilbudslovens § 26” gesetzlich geregelt. Eine Entscheidung kann vor keiner anderen Instanz eingeklagt werden. Die Verteilung der Plätze geschieht nach der Warteliste.

Die Aufname in eine Betreuungseinrichtung findet im Laufe des Jahres statt und hängt von der Belegung der betreffenden Einrichtung ab. Die meisten Plätze werden in Verbindung mit der Einschulung im August frei.


Abmeldung

Abmeldungen aus Betreuungseinrichtungen müssen mit einer Frist von einem Monat, und zwar zum 1. oder 15. eines Monats, erfolgen. Bitte reichen Sie die Abmeldung schriftlich beim Platzvermittlungsbüro ein. 


Bestimmungen über die Entfernungen zur Betreuungsstätte

Bei der Verteilung von Plätzen wird angestrebt, dass das Kind an seinem Wohnort betreut wird. Wenn dies nicht möglich ist, bemüht sich das Platzvermittlungsbüro darum, die nächstgelegene Betreuungseinrichtung zu finden.

Sollten Sie den Wunsch haben, Ihr Kind zu einer Tagesmutter oder in einen Kindergarten auβerhalb Ihres Wohnorts zu geben (z.B. in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes), ist dies nur möglich, wenn die Belegung dies zulässt.


Organisation

Die Platzvermittlung ist Aufgabe des ”Fagcenter Børn og Uddannelse” (Fachzentrum Kinder und Ausbildung), das seinen Standort in Norburg hat.