Wohnen in Sønderborg Kommune

Wenn Sie Bürger eines EU-/EWR-Staates sind, können Sie sich bis zu drei Monaten uneingeschränkt in Dänemark aufhalten. Wenn Sie Arbeit suchen, dürfen Sie sich bis zu sechs Monaten im Land aufhalten. Sie müssen sich aber spätestens nach drei Monaten in einem unserer Bürgerbüros melden. Sollten Sie den Wunsch haben, Ihren Aufenthalt weiter zu verlängern, müssen Sie eine EU/EWR-Aufenthaltserlaubnis haben. Diese müssen Sie beim dänischen Staatsamt beantragen:

Weitere Informationen bekommen Sie auf der Internetseite des dänischen Staatsamtes: www.statsforvaltning.dk (auch in englischer Sprache).

Die EU/EWR-Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben Arbeit.
  • Sie betreiben einen selbstständigen Beruf.
  • Sie verfügen über finanzielle Mittel, sodass Sie sich selbst versorgen können (dies gilt auch für Studenten).

 Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Dänemark verlegt haben, müssen Sie sich spätestens nach fünf Tagen im Bürgerbüro anmelden. Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  •  Ausweis (ebenfalls die Ausweise von Angehörigen, die mit übersiedeln wollen)
  •  EU/EWR-Aufenthaltserlaubnis
  •  evtl. Heiratsurkunde
  •  Geburtsurkunde (auch der Angehörigen)

Im Bürgerbüro wird Ihnen eine Personennummer zugeteilt. Ein Krankenversicherungsausweis wird Ihnen automatisch zugeschickt. Sie sind jetzt in der öffentlichen dänischen Krankenkasse versichert.

Weitere Informationen zum Thema „Wohnen in Dänemark“ erhalten Sie z.B. auf folgenden Internetseiten (auch in deutscher Sprache):

Die dänische Botschaft in Berlin: www.ambberlin.um.dk

Dänemark in Deutschland Dänisches Aussenministerium http://tyskland.um.dk/de.aspx